Rechtsberatung, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe

Zuständiges Mitglied des Vorstandes:

Rechtsanwältin Susanne Fischer

Rechtsberatung für Rechtssuchende mit geringem Einkommen

Alternativ zur Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie beim Amtsgericht Dortmund im

Zimmer 1.076, Dienstag und Freitag, 10.00 bis 12.00 Uhr,

eine Rechtsberatung – durchgeführt von einem Rechtsanwalt aus unserem Mitgliederkreis – kostenlos in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie alle Einkommensnachweise über Ihr Einkommen und natürlich sämtliche Korrespondenz zu Ihrem Fall mitbringen.

Beratungshilfe

Rechtssuchende, die eine anwaltliche Beratung und Vertretung nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen können, haben einen Anspruch auf Gewährung von Beratungshilfe.

Dieser Anspruch richtet sich gegen den Staat und nicht gegen einen oder den von Ihnen bereits ausgewählten Rechtsanwalt (selbstverständlich im Folgenden immer auch Rechtsanwältin). Der Rechtsanwalt führt die Beratungshilfe im Auftrag des Staates durch, wenn er von dem (gleiches gilt auch immer für weibliche Rechtssuchende) Rechtssuchenden einen Berechtigungsschein erhält, welchen der Rechtssuchende bei der Rechtsantragsstelle des für seinen Wohnort zuständigen Amtsgerichts erhält.

Weiter zahlt der Rechtssuchende regelmäßig an den Rechtsanwalt einen

eigenen Betrag in Höhe von 15,– €.

Einen Berechtigungsschein erhält der Rechtssuchende bei dem Amtsgericht seines Wohnortes nur dann, wenn er folgende Unterlagen dort vorlegt:

– Personalausweis/Ausweisdokument

– Einkommensnachweis über alle erzielten Einkommen (Lohnbescheide, Rentenbescheide, Arbeitslosengeldbescheide. Sofern der Rechtssuchende Hilfe bzw. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB bezieht, sind außer dem vollständigen Bewilligungsbescheid weitere Unterlagen nicht nötig.

– Nachweis über alle laufenden Kosten und Belastungen (Mietvertrag, aktuelle Mietkostenbescheinigung, Nachweis über andere besondere Belastungen wie Kredite für den ehelichen Haushalt oder Arbeitsmittel, Nachweise über Werbungskosten und ggf. besondere Aufwendungen wie Pflegekosten.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Berechtigungsschein beim Amtsgericht nur erhalten, wenn Sie sämtliche Nachweise bei der Rechtsantragsstelle vorlegen.

Beachten Sie, dass Sie Beratungshilfe bei einem Rechtsanwalt in der Regel nur dann erhalten, wenn Sie den Berechtigungsschein und den Eigenbeitrag in Höhe von 15,– € bei Ihrem Rechtsanwalt vorlegen.

Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt berät Sie gern im Rahmen der Beratungshilfe. Er erhält für diese Beratung bzw. die außergerichtliche Vertretung jedoch nur eine in keinem Fall kostendeckende Vergütung aus der Staatskasse. Bei einer einfachen Beratung beträgt diese Gebühr 35,– €. Bei einer außergerichtlichen Vertretung, unabhängig von dem jeweiligen Aufwand, beträgt die Gebühr 85,– €. Haben Sie bitte deshalb Verständnis, wenn Ihr Rechtsanwalt Ihnen keine Hilfestellung bei der Beantragung des Berechtigungsscheines geben kann und diesen Antrag auch nicht mit noch weiterem erheblichen Aufwand nach erfolgter Beratung für Sie durchführen will.

Bei der Beantragung des Berechtigungsscheines ist Ihnen die Rechtsantragsstelle bei dem für Sie zuständigen örtlichen Amtsgericht behilflich. Diese ist dazu gesetzlich verpflichtet.

Beim Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstr. 22, 44135 Dortmund, erhalten Sie den Berechtigungsschein zu folgenden Zeiten:

Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr und Di 13.00-15.00 Uhr.

Die Berechtigungsscheine werden derzeit nach folgender Zuständigkeitsregelung erteilt:

Buchstaben A – El Zi 1.052

Buchstaben Em – Kal Zi 1.052

Buchstaben Kam – Mus Zi 1.057

Buchstaben Mut – Schu Zi 1.056

Buchstaben Schv – Z Zi 1.057

Prozesskostenhilfe

Im gerichtlichen Verfahren können Sie bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts erhalten.

Diesen Antrag stellt in der Regel der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt für Sie.